Kurzzeitpflege
Kann ein pflegebedürftiger Mensch vorübergehend nicht zu Hause betreut werden, gibt es die Möglichkeit der Kurzzeitpflege, um stationär versorgt zu werden. Mit Hilfe der Kurzzeitpflege lassen sich Notsituationen gut überbrücken, beispielsweise wenn die Pflegeperson durch Krankheit oder Urlaub ausfällt oder wenn sich der Gesundheitszustand der zu pflegenden Person kurzfristig verschlechtert.
Kurzzeitpflege kann aber auch genutzt werden, wenn nach einem Krankenhausaufenthalt die Wohnung auf die neue Pflegesituation vorbereitet werden muss. Für Menschen mit Pflegebedarf kann die
Kurzzeitpflege eine wichtige Weichenstellungsfunktion haben. Hier entscheidet sich häufig, ob nach der Kurzzeitpflege ein Verbleiben in der eigenen Häuslichkeit möglich ist oder ob eine dauerhafte
Versorgung im Pflegeheim notwendig wird.
In Kurzzeitpflege-Einrichtungen werden die Gäste pflegerisch, sozial und bei Bedarf auch medizinisch betreut. Hilfe bei alltäglichen Verrichtungen wie Aufstehen, An- und Auskleiden sowie Waschen
werden ebenso angeboten wie die Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung (Verbandswechsel, Blutzuckermessungen etc.).
Umfangreiche Beschäftigungsangebote wie Gymnastik, Orientierungshilfen und Gedächtnisübungen runden das Angebot ab. Die Verpflegung ist auf die Bedürfnisse der Gäste – wie zum Beispiel bei Diabetes –
abgestimmt.
Die Pflegekassen übernehmen für Personen, die in eine Pflegestufe eingestuft wurden, die Kosten für pflegebedingte Aufwendungen, soziale Betreuung sowie medizinische Behandlungspflege, und zwar bis
zu 28 Tagen pro Kalenderjahr. Der Höchstbetrag von 1.510 Euro gilt unabhängig von der Pflegestufe.
Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionskosten muss der pflegebedürftige Mensch selbst tragen. Reichen das eigene Einkommen und Vermögen nicht aus, kann beim Sozialamt die Übernahme der Kosten für Unterkunft und Verpflegung plus Investitionskosten beantragt werden.
Der Pflegestützpunkt Zell a. Main mit seinen beiden Einrichtungen St. Aurelia und Mein Blick bietet Ihnen bzw. Ihren Angehörigen kompetente und preiswerte Kurzzeitpflege an. Die 1510 Euro, die von der Pflegekasse übernommen werde, verteilen sich je nach Pflegestufe auf bis zu 28 Tage im Jahr. Diese Tage können am Stück oder über das Jahr verteilt in Anspruch genommen werden.
Der Eigenanteil beträgt dann:
Mein Blick: U+V 16,91 €, Investitionskosten 17,04€
= 33,95 € / Tag
St. Aurelia: U+V 17,01 €, Investitionskosten 18,15€
= 35,16 € / Tag
Wir pflegen Sie gerne!
